Häufige Fragen zu EU-Domains



Allgemeine Fragen

Registrierstellen

Sunrise Phase 2



01. Was für Rechte gelten in der SunrisePhase 2?

02. Welchen Nachweis benötige ich für einen Familiennamen?

03. Welchen Nachweis benötige ich für einen Unternehmensnamen?

04. Welchen Nachweis benötige ich für einen Handelsnamen/Geschäftsbezeichnung?

05. Welchen Nachweis benötige ich für einen Charakteristischen Titel geschützter Literarischer oder Künstlerischer Werke?

06. Innerhalb welcher Frist muss ich den Nachweis für meine EU-Vorbestellung erbringen?

07. Was muss ich beachten, wenn ich die Nachweise per Post an die Bearbeitungsstelle schicke?

08. Was ist ein ADR-Verfahren?

09. Leider habe ich die Frist für meine Nachweise verpasst, kann ich Diese bei EURid noch ein - bzw. nachreichen?

10. Wie lautet der Whois der EURid?

11. Auf was muss ich beim Begleitschreiben (Versendung der Nachweise per Post) besonders achten?






1. Was für Rechte gelten in der SunrisePhase 2?



  Zusätzlich zu den Rechten, die bereits in der Sunrise Phase 1 galten, können Sie jetzt auch

     Unternehmensnamen
     Familiennamen
     Geschäftsbezeichnungen (Firmenschlagwort, Firmenkurzbezeichnung)
     Charakteristische Titel geschützter literarischer und künstlerischer Werke
     Nicht eingetragene Marken
     Handelsnamen

als Domain beantragen.
 
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2. Welchen Nachweis benötige ich für einen Familiennamen?



  Als Schutzrechtsnachweise erforderlich ist eine Eidesstattliche Erklärung einer zuständigen Behörde, eines Rechtsanwalts oder Patentanwalts, aus der u.a. hervorgeht, dass der Familienname durch das Gesetz des EU-Mitgliedsstaats des Antragstellers geschützt ist, sowie zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument.
Des Weiteren ist laut den Bestimmungen auch der Nachweis "Verweis auf die Rechtsgrundlage und entsprechende Gerichtsurteile" erforderlich.
 
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3. Welchen Nachweis benötige ich für einen Unternehmensnamen?



  Es gibt drei Möglichkeiten:

     Sie benötigen einen aktuellen Handelsregisterauszug

    ODER
     Ein Zertifikat der Gesellschaftsgründung/Kopie der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger

    ODER
     eine gezeichnete Bekanntmachung aus einem offiziellen Firmen- oder Handelsregister, einer zuständigen öffentlichen Behörde
     oder eines Notars
 
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4. Welchen Nachweis benötige ich für einen Handelsnamen/Geschäftsbezeichnung?



  Wenn es nötig und/oder möglich ist, den jeweiligen Handelsnamen oder die Geschäftsbezeichnung in einem offiziellen Register eintragen zu lassen:

     einen Auszug aus diesem offiziellen Registers unter Angabe des Registrierungsdatums
    UND
     einen Nachweis der öffentlichen Verwendung des Handelsnamens/Geschäftsbezeichnung vor dem Datum des Antrags
     (z.B. Nachweis der Verkaufszahlen, Kopie von Werbematerial, etc..)

    ODER
     Kopie eines Gerichtsurteils eines zuständigen Gerichts in einem der EU-Mitgliedsstaaten, das den Schutz des
     beantragten Namens beweist (für den Antragssteller).

    ODER
     Eine eidesstattliche, von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem professionellen Vertreter unterzeichnete
     Erklärung mit Begleitdokumenten zur Belegung der eidesstattlichen Erklärung.
 
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5. Welchen Nachweis benötige ich für einen Charakteristischen Titel geschützter Literarischer oder Künstlerischer Werke?



  (Beispiel dafür wäre: harrypotter.eu oder herr-der-ringe.eu)

     Eine Kopie des Deckblatts oder Bilds des Werks, das den jeweiligen Titel enthält (gemeinsam mit einer kurzen Beschreibung
     a.) des Erks oder
     b.) des Inhalts des Werks, einem Foto des Werks, usw.)
    UND
     Eine eidesstattliche, von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem professionellen Vertreter unterzeichnete
     Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller am Tag des Antrages der Inhaber des geltend gemachten Rechts auf den
     besagten Titel ist, dass das jeweilige Werk gesetzesmäßig veröffentlicht wurde und der Titel charakteristisch ist.
 
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6. Innerhalb welcher Frist muss ich den Nachweis für meine EU-Vorbestellung erbringen?



  Der Nachweis muss bei der Bearbeitungsstelle innerhalb von vierzig (40) Kalendertagen nach dem Eingang des Antrags beim Register eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die Antragsfrist als abgelaufen.

Der Nachweis kann von der Bearbeitungsstelle nur zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (GMT+1) an allgemeinen Arbeitstagen in Belgien empfangen werden. Samstage, Sonntage und belgische Feiertage gelten NICHT als Arbeitstage. Falls das Ende Ihrer Frist auf ein Wochenende oder einen belgischen Feiertag fällt, dann muss der Nachweis VOR dem Ende an einem Werktag (s.o.) bei der Bearbeitungsstelle eingehen.
 
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7. Was muss ich beachten, wenn ich die Nachweise per Post an die Bearbeitungsstelle schicke?



  Das vom Antragsteller oder im Namen des Antragstellers gesendete Begleitschreiben und der beigelegte Nachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

     Jeder Antrag muss von einem (1) Set von Nachweisen gestützt werden; es ist nicht zulässig, unterschiedliche Sets von
     Nachweisen für unterschiedliche Anträge in einem einzigen Paket oder Umschlag zusammenzulegen.
     Das verwendete Papierformat muss DIN A4 (29,7 cm x 21 cm) oder Letter (27,94 cm x 21,59 cm) sein.
     Die Dokumente müssen auf undurchsichtigem weißem Papier gedruckt werden.
     Die Seiten müssen, mit Ausnahme des Begleitschreibens durchgehend nummeriert werden, beginnend mit Seite 1.
     Das Papier darf nur auf einer Seite bedruckt werden.
     Die Dokumente müssen in eingescanntem Zustand für das menschliche Auge lesbar sein.
     Der Nachweis darf weder retuschiert noch anderweitig verändert werden.
     Die Seiten dürfen weder gefaltet, geheftet, zusammengeklebt noch anderweitig miteinander verbunden werden.

Bitte beachten Sie dazu auch Punkt 6 unserer FAQs: "Innerhalb welcher Frist muss ich den Nachweis für meine EU-Vorbestellung erbringen"
 
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8. Was ist ein ADR-Verfahren?



  ADR bedeutet "Alternative Dispute Resolution" und ist der Begriff für eine alternative Streitbeilegung bei .EU Domains.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.adreu.eurid.eu/
 
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9. Leider habe ich die Frist für meine Nachweise verpasst, kann ich Diese bei EURid noch ein - bzw. nachreichen?



  Nachweise, die nach der Frist für Ihren Domainnamen eingehen, werden nicht mehr bearbeitet, bzw. falls Sie keine Nachweise bis zum Ende der Frist einreichen, wird der Antrag automatisch abgelehnt.
 
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10. Wie lautet der Whois der EURid?



  Unter http://www.whois.eu können Sie jederzeit Details zu EU-Bestellungen einsehen.
 
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11. Auf was muss ich beim Begleitschreiben (Versendung der Nachweise per Post) besonders achten?



       Begleitschreiben NICHT verändern.
     Das Begleitschreiben MUSS unterschrieben sein.
     Falls die Sprache vom Antrag abweicht, bitte hier noch die tatsächliche Sprache eintragen.
     Der Barcode auf dem Deckblatt muss lesbar sein
 
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